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Beförderungsvertrag
Zwischen Müritz-Ballone und dem Fahrgast wird zur Durchführung
der Ballonfahrt ein Beförderungsvertrag geschlossen. Er beginnt
spätestens mit Unterzeichnung der
Belehrung/Fahrtplanungsunterlagen und endet mit der Verladung
des Ballones nach der Landung. Ist der Fahrgast nicht
gleichzeitig der Auftraggeber so tritt der Auftraggeber bis zur
Übergabe der vertraglichen Rechte und Pflichten an den Fahrgast
an dessen Stelle.
Beförderungsbedingungen und
Sicherheitshinweise
1.Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der von ihm
angemeldete Fahrgast Kenntnis von den Beförderungs – Geschäfts -
und Haftungsbedingungen sowie den Sicherheitshinweisen erhält !
2.Eine Ballonfahrt sollte mindestens 60 Minuten dauern. Sollten
Gründe, die nicht in der Verantwortung des durchführenden
Piloten liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die
Fahrt als durchgeführt.
3.Die Buchung betrachten beide Seiten als verbindliche
Bestätigung über den Abschluss eines Beförderungsvertrages. Die
Buchung kann telefonisch, persönlich, oder schriftlich erfolgen.
4.Nach der Entrichtung des gesamten Fahrpreises wird der Gast in
die Fahrtenplanung aufgenommen.
5.Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Fahrgast
den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem
Heißluftballon. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei
Vorlage eines entsprechenden gültigen Fahrscheines bzw. des
Ballonfahrt - Gutscheins.
6.Fahrscheine bzw. Ballonfahrt – Gutscheine haben eine
Gültigkeit von zunächst 18 Monaten ab Buchungsdatum.
Sonderregelungen sind im Einzelfall nach Absprache möglich. In
begründeten Fällen kann der Fahrschein verlängert werden. Die
Verlängerung ist nur in schriftlicher Form gültig.
7.Zur Vereinbarung eines Starttermins rufen wir den Fahrgast an.
Voraussetzung zum Start: Flugtaugliches Wetter. Wegen der
Wetterabhängigkeit bedürfen Starttermine und Startplatz einer
telefonischen Bestätigung. Bei dieser Bestätigung nennen wir dem
Fahrgast dann den Startort und die Startzeit.
8.Maßgeblich für einen Fahrtermin sind die von uns gemachten
Terminvorschläge. Bei Terminabsagen aufgrund von
Wetterbedingungen, Prüfterminen oder behördlichen Auflagen
werden Ausweichtermine vereinbart. Terminverschiebungen von
Seiten des Fahrgastes sind bis 24h vor Start möglich.
9.Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fahrgast
selbst verantwortlich. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten
Starttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24h
vorher mitzuteilen, oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen.
Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein. Eine Rückerstattung
des Fahrpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Muss eine
Ballonfahrt ausfallen, so ist eine Haftung bei Fehlanfahrten der
Fahrgäste ausgeschlossen. Bedenken Sie: die Sicherheit geht vor
!
10.Eine Haftung für Gepäck-, Foto- und Filmgerät wird nicht
übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die
stoßsichere Verwahrung während der gesamten Start-, Fahr- und
Landezeit verantwortlich.
11.Tritt der Fahrgast vom Beförderungsvertrag zurück, werden für
Kosten und Verwaltungsaufwand folgende Gebühren berechnet:
Binnen 10 Tagen ab Buchung keine Gebühren, bis 30 Tage nach
Ausstellung
25,- Euro, ab dem 2. – 12. Monat 50,- Euro. nach dem 12. Monat
100,- Euro. ( Siehe auch Punkt 5. ) Rückerstattungen nur gegen
Vorlage des gültigen Fahrscheins bzw. des original Ballonfahrt -
Gutscheins.
12.Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile hiervon ungültig
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Der Gerichtsstand ist Waren-Müritz.
13. Schadensfälle oder Verletzungen müssen dem Piloten
unverzüglich mitgeteilt werden.
14. Der Pilot entscheidet über die Mitnahme von Fahrgästen und
Gepäck. Desgleichen trifft der Pilot die Entscheidungen über
Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.
Sicherheitshinweise
1.) Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße unter 1,30 m
dürfen in der Regel nicht befördert werden.
Bei Kindern entscheidet bei einer Mitfahrt ihre körperliche und
geistige Reife. Im Einzelfall entscheidet der Pilot. Die
Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Kindern erfolgt durch
Unterschrift im Fahrschein.
2.) Sollten Sie erst kürzlich operiert worden oder schwanger
sein, so müssen Sie Ihre Ballonfahrt auf einen späteren
Zeitpunkt verschieben. Sprechen Sie vertrauensvoll mit uns über
evtl. Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit
(Knie/Hüfte) oder andere gesundheitliche Probleme. Befragen Sie
ggf. Ihren Hausarzt. Der Fahrgast ist verpflichtet, uns über
alle Beeinträchtigungen zu informieren! Falsche Angaben,
insbesondere auch zu den Körpergewichten können die Sicherheit
aller Insassen gefährden.
3.) Personen, die aufgrund ihrer geistigen und körperlichen
Verfassung nicht den besonderen Anforderungen
gewachsen sind, müssen wir von der Mitfahrt ausschließen. Dies
gilt insbesondere für Personen, die unter Einfluss von Alkohol
oder Medikamenten stehen, die ihre Konstitution beeinträchtigen.
Der Genuß von Alkohol ist auch während der Fahrt untersagt. Nach
der Landung werden wir Gelegenheit haben, das Erlebte gebührend
zu feiern!
4.) Ihre Kleidung sollte sportlich sein — so, als wenn Sie am
selben Tage eine Wanderung unternehmen
wollten. Unbedingt erforderlich sind flache, feste Wander- oder
Turnschuhe. Bedenken Sie bitte, dass
wir den Landeort nicht vorher kennen. Die Oberbekleidung soll
aus Naturfasern bestehen.
Bei unsachgemäßer Kleidung muss der Pilot Sie von der Mitfahrt
ausschließen, wenn vor Ort keine Abhilfe möglich ist.
5.) Sie dürfen aus der Luft fotografieren und filmen. Jedoch
beachten Sie bitte, dass optische Geräte (Kameras, Ferngläser,
Brillen usw.) an Bord eines Ballons nicht versicherbar sind und
Sie selbst für die sichere Verwahrung während der Fahrt
verantwortlich sind. Glas oder glasähnliche spitze oder scharfe
Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Handys
bleiben im Ballon aus !
6.) Im Ballonkorb, im Ballonfahrzeug sowie im Umkreis von 15m um
Anhänger, Ballon und Ballonkorb ist Rauchen und offenes Feuer
streng verboten. Bitte weisen Sie auch Ihre zuschauenden
Begleiter auf das Rauchverbot hin.
7.) Während der Fahrt dürfen keine Gegenstände über Bord
geworfen werden.
8.) Das Einsteigen darf erst nach Aufforderung des Piloten
erfolgen. Berühren Sie bitte keine technischen Einrichtungen des
Ballons, halten Sie sich während der Fahrt nicht an Leinen und
Schläuchen fest sondern benutzen Sie bitte die dafür
vorgesehenen Halteschlaufen im Korb. Allen Anweisungen des
Piloten muss im beiderseitigen Interesse Folge geleistet werden.
Dies gilt insbesondere bei der Landung.
9.) Halten Sie sich bei der Landung gut an den Halteschlaufen im
Korb fest und gehen Sie in die Hocke.
Bei der Landung nicht über den Korbrand fassen. Verlassen Sie
den Korb erst, wenn der Pilot Sie dazu aufgefordert hat.
10.) Sollten wir in einem Feld landen müssen, so bleiben Sie
bitte in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die
Anweisungen des Piloten und seiner Crew, um den Schaden so
gering wie möglich zu halten. Bitten Sie auch Ihre Begleiter,
erst heranzukommen, wenn der Pilot es erlaubt.
12.) Sofern notwendig, können Sie unentgeltlich in unserem
Verfolgerfahrzeug mit zurück zum Treffpunkt fahren. Informieren
Sie bitte rechtzeitig, ob Sie bei Ihrer Ballonfahrt von Freunden
oder der Familie mit eigenen Fahrzeugen verfolgt werden. Details
hierzu besprechen wir dann am Startplatz.
13.) Der verantwortliche Pilot hat während des Starts, der
Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu
treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen
Anweisungen Folge zu leisten.
Haftung
Die Beförderung im Ballon unterliegt den gesetzlichen
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ansonsten gelten die
Internationalen Bestimmungen. Sowohl nach nationalen als auch
nach internationalen Bestimmungen ist die Haftung des
Luftfrachtführers für Personen und Sachschäden beschränkt. Wir
verweisen hier ausdrücklich auf die entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen.
Schäden und Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer
unverzüglich anzuzeigen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein
Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 BGB.
Warenzeichen und Marken
Alle Warenzeichen, Dienstleistungs- und Handelsmarken die in
dieser Internetpräsentation - auch ohne deren ausdrückliche
Kennzeichnung - erwähnt werden, sind Eigentum und Marken der
entsprechenden Inhaber.
Beanstandung und Abmahnung
Sollte irgendjemand durch diese Internetpräsentation in
irgendwelchen Rechten verletzt oder benachteiligt worden sein,
so bitten wir um Benachrichtigung unter den oben angegebenen
Kontaktmöglichkeiten. Das berechtigt Beanstandete wird dann
umgehend entfernt oder geändert. In jedem Fall erhalten Sie eine
individuelle (nicht automatische) Antwort zu Ihrer
Benachrichtigung. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung oder
Unterlassungserklärung, ohne eine vorherige nicht (nicht
automatisch) beantwortete Kontaktaufnahme, wird im Sinne der
Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. |